Abteilungsordnung Freizeit- & Breitensport von Westfalia 07 Hopsten e.V.
Präambel
Die Abteilung Freizeit- & Breitensport erkennt die aktuelle
Vereinssatzung uneingeschränkt ein.
In der Abteilung werden der gesundheitsorientierte Sport, die sozialen
Kontakte und die Geselligkeiten in den Gruppen gefördert. Die
eingesetzten Übungsleiter, Helfer und Betreuer werden in ihren Aus- und
Fortbildungen unterstützt.
Diese Abteilungsordnung hilft der Abteilung, sich selbständig und
transparent zu verwalten und zu organisieren.
Aufgaben der Abteilung
Die Aufgaben der gesamten Abteilung Freizeit- & Breitensport sind:
· Gemeinsame Organisation, Repräsentation und Ausrichtung
freizeit- und breitensportlicher Aktivitäten.
· Kontaktpflege unter den Abteilungsmitgliedern.
Rechtliche Stellung
Die Abteilung Freizeit- & Breitensport ist rechtlich unselbstständig und
organisatorisch eine Untergliederung des Vereins SV Westfalia 07
Hopsten e.V.. Nach der Vereinsbesteuerung § 51 Abgabeordnung Satz 3
ist die Abteilung als funktionale Untergliederung kein selbstständiges
Steuersubjekt.
Die Abteilungen Freizeit- & Breitensport nimmt im Rahmen des
satzungsmäßigen Vereinszweckes die Aufgaben der ihr angegliederten
jeweiligen Sportgruppen und Sportkursen war.
Die Abteilung regelt die Aufgaben des Sportbetriebes und die
Angelegenheiten des internen Geschäftsbetriebes selbstständig, jedoch
unter Beachtung der Vorgaben der Satzung und ergänzender
Ordnungen des Hauptvereines.
Die Abteilung ist an Beschlüsse gebunden, die der Vorstand oder andere
beschlussfähige Gremien des Hauptvereines gefasst oder erlassen
haben.
Verträge mit Außenwirkung können nur durch den Vereinsvorstand des
Hauptvereines abgeschlossen werden. Der Vereinsvorstand kann durch
Beschluss begrenzte Kompetenzen an den Abteilungsvorstand
delegieren.
Der Vereinsvorstand hat das Recht, an Versammlungen des
Abteilungsvorstandes und an der Abteilungsversammlung teilzunehmen.
Mitglieder in der Abteilung
Mitglieder in der Abteilung können alle Vereinsmitglieder werden und nur
diese.
Für den Erwerb und die Beendigung der Abteilungsmitgliedschaft gelten
analog die Regelungen der Vereinssatzung.
Die Sportler der einzelnen Gruppen müssen Mitglieder der Abteilung
sein. Ausgenommen sind temporäre Kurse und Probetrainings.
Ein Abteilungsmitglied kann unbeschadet der Mitgliedschaft im
Hauptverein durch Beschluss der Abteilungsleitung / der
Abteilungsversammlung aus der Abteilung ausgeschlossen werden.
Hierfür sind ebenfalls die Regelungen der Vereinssatzung anzuwenden.
Die Abteilungsmitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen und
Maßnahmen der Abteilung teilzunehmen.
Abteilungshaushalt
Die Abteilung kann und darf kein eigenes Vermögen bilden. Sie
bestreitet ihren finanziellen Aufwand nach den jeweils zugewiesenen
Mitteln einschließlich eines evtl. Abteilungsbeitrages.
Die Abteilungen sind ermächtigt, neben dem allgemeinen Vereinsbeitrag
durch den Hauptverein, gesonderte Abteilungs- und Kursbeiträge zu
erheben. Die Abteilungs- und Kursbeiträge werden durch den
Hauptverein erhoben bzw. dem Hauptverein unverzüglich zugewiesen.
Sonderleistungen wie Hand- und Spanndienste können nur im Rahmen
der Satzung erhoben werden, wobei insbesondere Belange des
Finanzamtes, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und Haftungsfragen
berücksichtigt werden müssen.
Die Abteilung verwaltet die zustehenden Finanzmittel selbstständig. Der
Abteilungshaushalt unterliegt der uneingeschränkten und jederzeitigen
Prüfung und Einsichtnahme durch den Hauptverein. Entsprechende
Protokolle und Belege sind zum Ende des Geschäftsjahres dem
Schatzmeister des Hauptvereines unaufgefordert zur Prüfung und zum
Verbleib zu übergeben. Die Kontostände des Abteilungshaushaltes sind
in das Vermögen des Hauptvereines zu buchen.
Soweit Einnahmen und Ausgaben den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
betreffen, unterliegen sie in Buchung und Verwaltung dem Schatzmeister
des Hauptvereines.
Organe der Abteilung
Organe der Abteilung sind
· der Abteilungsvorstand
· die Abteilungsversammlung
Abteilungsvorstand
Der Abteilungsvorstand besteht aus
· Abteilungsleiter
· Stellvertreter
· Abteilungskassier
· Schriftführer
· bis zu drei Beisitzern
Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind jeweils allein berechtigt,
die Abteilung nach innen und nach außen in Belangen der Abteilung zu
vertreten.
Für die Bestellung des Abteilungsvorstandes gelten die Regelungen der
Vereinssatzung analog.
Aufgaben der Abteilungsleitung
Die Aufgaben der Abteilungsleitung sind:
· Einladung zur Abteilungsversammlung an die Mitglieder und dem
Vereinsvorstand
· Berichte der Abteilung für die Mitgliederversammlungen zu
erstellen
· Abteilungshaushalt jährlich erstellen und beschließen
· Ausgabeordnung jährlich erstellen und beschließen
· Materialanschaffungen zu beschließen und umzusetzen
· Übungsleiter, Betreuer und Helfer zu organisieren
· Zahlungs – und Beschäftigungsverträge abzuschließen
· Pauschalen für die Übungsleiter, Betreuer und Helfer festzulegen
und abzurechnen
· Anträge der Gruppen und Mitglieder für eine angemessene
Mitgliederpflege zu bearbeiten
· Beschlüsse der Abteilungsleitung, Abteilungsversammlung und des
Hauptvereins umzusetzen
· Protokolle der Abteilungsversammlungen erstellen
Die Abteilungsleitung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters, bei
dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters.
Abteilungsversammlung
Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und
wird vom Abteilungsvorstand schriftlich einberufen. Im Übrigen gelten für
die Einberufung und Durchführung, insbesondere für die Wahlen, die
Regelungen der Vereinssatzung / Geschäftsordnung.
Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig.
· Entgegennahme der Berichte des Abteilungsvorstandes und der
Kasse
· Wahlen des Abteilungsvorstandes
· Beratung und Beschlussfassung über mindestens drei Tage vor
der Versammlung vorliegende Anträge der Mitglieder und/oder
Gruppen
· Beschlussfassung über Auflösung der Abteilung
Auflösung der Abteilung Freizeit- & Breitensport
Die Auflösung der Abteilung muss durch die Abteilungsversammlung
beschlossen werden. Für die Durchführung dieser Versammlung und die
Beschlussfassung gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung
entsprechend.
Die Auflösung der Abteilung bedarf der Zustimmung der
Mitgliederversammlung des Hauptvereines mit einfacher Mehrheit.
Schlussbestimmung
Diese Abteilungsordnung wurde durch die Vorstandssitzung des
geschäftsführenden Vorstandes am 28.07.2017 beschlossen und tritt mit
dem gleichen Tag in Kraft.
Sofern die Abteilungsordnung keine Regelungen enthält, gilt die
Vereinssatzung.
Bei Verstößen gegen die Abteilungsordnung können diesbezüglich
Handelnde haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden
.
Hopsten, 01.08.2017
Vereinsvorsitzende Abteilungsvorsitzender
Norbert Klostermann Werner Greß