Abteilungsordnung Freizeit- & Breitensport
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Abteilungsordnung Freizeit- & Breitensport von Westfalia 07 Hopsten e.V.

 

Präambel

 

Die Abteilung Freizeit- & Breitensport erkennt die aktuelle

Vereinssatzung uneingeschränkt ein.

 

In der Abteilung werden der gesundheitsorientierte Sport, die sozialen

Kontakte und die Geselligkeiten in den Gruppen gefördert. Die

eingesetzten Übungsleiter, Helfer und Betreuer werden in ihren Aus- und

Fortbildungen unterstützt.

 

Diese Abteilungsordnung hilft der Abteilung, sich selbständig und

transparent zu verwalten und zu organisieren.

 

Aufgaben der Abteilung

 

Die Aufgaben der gesamten Abteilung Freizeit- & Breitensport sind:

 

· Gemeinsame Organisation, Repräsentation und Ausrichtung

  freizeit- und breitensportlicher Aktivitäten.

· Kontaktpflege unter den Abteilungsmitgliedern.

 

Rechtliche Stellung

 

Die Abteilung Freizeit- & Breitensport ist rechtlich unselbstständig und

organisatorisch eine Untergliederung des Vereins SV Westfalia 07

Hopsten e.V.. Nach der Vereinsbesteuerung § 51 Abgabeordnung Satz 3

ist die Abteilung als funktionale Untergliederung kein selbstständiges

Steuersubjekt.

 

Die Abteilungen Freizeit- & Breitensport nimmt im Rahmen des

satzungsmäßigen Vereinszweckes die Aufgaben der ihr angegliederten

jeweiligen Sportgruppen und Sportkursen war.

 

Die Abteilung regelt die Aufgaben des Sportbetriebes und die

Angelegenheiten des internen Geschäftsbetriebes selbstständig, jedoch

unter Beachtung der Vorgaben der Satzung und ergänzender

Ordnungen des Hauptvereines.

 


Die Abteilung ist an Beschlüsse gebunden, die der Vorstand oder andere

beschlussfähige Gremien des Hauptvereines gefasst oder erlassen

haben.

 

Verträge mit Außenwirkung können nur durch den Vereinsvorstand des

Hauptvereines abgeschlossen werden. Der Vereinsvorstand kann durch

Beschluss begrenzte Kompetenzen an den Abteilungsvorstand

delegieren.

 

Der Vereinsvorstand hat das Recht, an Versammlungen des

Abteilungsvorstandes und an der Abteilungsversammlung teilzunehmen.

 

Mitglieder in der Abteilung

 

Mitglieder in der Abteilung können alle Vereinsmitglieder werden und nur

diese.

 

Für den Erwerb und die Beendigung der Abteilungsmitgliedschaft gelten

analog die Regelungen der Vereinssatzung.

 

Die Sportler der einzelnen Gruppen müssen Mitglieder der Abteilung

sein. Ausgenommen sind temporäre Kurse und Probetrainings.

 

Ein Abteilungsmitglied kann unbeschadet der Mitgliedschaft im

Hauptverein durch Beschluss der Abteilungsleitung / der

Abteilungsversammlung aus der Abteilung ausgeschlossen werden.

Hierfür sind ebenfalls die Regelungen der Vereinssatzung anzuwenden.

 

Die Abteilungsmitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen und

Maßnahmen der Abteilung teilzunehmen.

 

Abteilungshaushalt

 

Die Abteilung kann und darf kein eigenes Vermögen bilden. Sie

bestreitet ihren finanziellen Aufwand nach den jeweils zugewiesenen

Mitteln einschließlich eines evtl. Abteilungsbeitrages.

 

Die Abteilungen sind ermächtigt, neben dem allgemeinen Vereinsbeitrag

durch den Hauptverein, gesonderte Abteilungs- und Kursbeiträge zu

erheben. Die Abteilungs- und Kursbeiträge werden durch den

Hauptverein erhoben bzw. dem Hauptverein unverzüglich zugewiesen. 

 

Sonderleistungen wie Hand- und Spanndienste können nur im Rahmen

der Satzung erhoben werden, wobei insbesondere Belange des

Finanzamtes, der Verwaltungsberufsgenossenschaft und Haftungsfragen

berücksichtigt werden müssen.

 

Die Abteilung verwaltet die zustehenden Finanzmittel selbstständig. Der

Abteilungshaushalt unterliegt der uneingeschränkten und jederzeitigen

Prüfung und Einsichtnahme durch den Hauptverein. Entsprechende

Protokolle und Belege sind zum Ende des Geschäftsjahres dem

Schatzmeister des Hauptvereines unaufgefordert zur Prüfung und zum

Verbleib zu übergeben. Die Kontostände des Abteilungshaushaltes sind

in das Vermögen des Hauptvereines zu buchen.

 

Soweit Einnahmen und Ausgaben den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

betreffen, unterliegen sie in Buchung und Verwaltung dem Schatzmeister

des Hauptvereines.

 

Organe der Abteilung

 

Organe der Abteilung sind

 

· der Abteilungsvorstand

· die Abteilungsversammlung

 

Abteilungsvorstand

 

Der Abteilungsvorstand besteht aus

 

· Abteilungsleiter

· Stellvertreter

· Abteilungskassier

· Schriftführer

· bis zu drei Beisitzern

 

Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind jeweils allein berechtigt,

die Abteilung nach innen und nach außen in Belangen der Abteilung zu

vertreten.

 

Für die Bestellung des Abteilungsvorstandes gelten die Regelungen der

Vereinssatzung analog. 

 

Aufgaben der Abteilungsleitung

 

Die Aufgaben der Abteilungsleitung sind:

 

· Einladung zur Abteilungsversammlung an die Mitglieder und dem

  Vereinsvorstand

· Berichte der Abteilung für die Mitgliederversammlungen zu

  erstellen

· Abteilungshaushalt jährlich erstellen und beschließen

· Ausgabeordnung jährlich erstellen und beschließen

· Materialanschaffungen zu beschließen und umzusetzen

· Übungsleiter, Betreuer und Helfer zu organisieren

· Zahlungs – und Beschäftigungsverträge abzuschließen

· Pauschalen für die Übungsleiter, Betreuer und Helfer festzulegen

  und abzurechnen

· Anträge der Gruppen und Mitglieder für eine angemessene

  Mitgliederpflege zu bearbeiten

· Beschlüsse der Abteilungsleitung, Abteilungsversammlung und des

  Hauptvereins umzusetzen

· Protokolle der Abteilungsversammlungen erstellen

 

Die Abteilungsleitung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei

Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Abteilungsleiters, bei

dessen Abwesenheit die seines Stellvertreters.

 

Abteilungsversammlung

 

Die Abteilungsversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und

wird vom Abteilungsvorstand schriftlich einberufen. Im Übrigen gelten für

die Einberufung und Durchführung, insbesondere für die Wahlen, die

Regelungen der Vereinssatzung / Geschäftsordnung.

 

Die Abteilungsversammlung ist für folgende Aufgaben zuständig.

 

· Entgegennahme der Berichte des Abteilungsvorstandes und der

  Kasse

· Wahlen des Abteilungsvorstandes

· Beratung und Beschlussfassung über mindestens drei Tage vor

  der Versammlung vorliegende Anträge der Mitglieder und/oder

  Gruppen 

· Beschlussfassung über Auflösung der Abteilung

 

 

Auflösung der Abteilung Freizeit- & Breitensport

 

Die Auflösung der Abteilung muss durch die Abteilungsversammlung

beschlossen werden. Für die Durchführung dieser Versammlung und die

Beschlussfassung gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung

entsprechend.

 

Die Auflösung der Abteilung bedarf der Zustimmung der

Mitgliederversammlung des Hauptvereines mit einfacher Mehrheit.

 

Schlussbestimmung

 

Diese Abteilungsordnung wurde durch die Vorstandssitzung des

geschäftsführenden Vorstandes am 28.07.2017 beschlossen und tritt mit

dem gleichen Tag in Kraft.

 

Sofern die Abteilungsordnung keine Regelungen enthält, gilt die

Vereinssatzung.

 

Bei Verstößen gegen die Abteilungsordnung können diesbezüglich

Handelnde haftungsrechtlich in Anspruch genommen werden

.

 

Hopsten, 01.08.2017

 

Vereinsvorsitzende Abteilungsvorsitzender

 

 

Norbert Klostermann Werner Greß 

 

 

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Unterscheidung der weiblichen und männlichen Form
in dem gesamten Schreiben verzichtet. Bei Verwendung der männlichen Form ist die weibliche Form
gleichermaßen gemeint. 
 
     
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